JGS ABC

JGS ABC

  • A

    Adressenliste (Telefon- und/oder Email-Liste)

    Sofern alle Eltern einverstanden sind, wird eine Adressliste erstellt und an alle Eltern verteilt, sodass mögliche kurzfristige Informationen per Telefon- oder Emailkette weitergegeben werden können.


    Änderung von persönlichen Daten

    Bitte teilen Sie der Schule jede Änderung aller notwendigen persönlichen Daten Ihres Kindes (z. B. Adresse, Telefonnummer, …) umgehend schriftlich mit. 


    Ansteckende Krankheiten

    Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes wie Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.  Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet, bei bestimmten Erkrankungen die Schule zeitnah zu informieren. Die Schule wiederum meldet dies an das Gesundheitsamt weiter.

    Im Fall von Läusebefall beachten Sie bitte die „Läuseinfo“.


    Antolin

    Zum Lesekonzept der Schule gehört die Nutzung des Internet-Leseförderprogramms „Antolin“. Antolin stellt Quizfragen zu mehr als 70.000 Kinder- und Jugendbüchern. Die Kinder lesen ein Buch und können im Anschluss bei antolin.de Quizfragen beantworten und verdienen sich Punkte. Antolin zeigt Ihnen als Eltern und Lehrern, was die Kinder gelesen haben, wie viel sie vom Inhalt des Buches verstanden haben und motivieren die Kinder für das Lesen. Die Kinder erweitern ihre Fähigkeiten im flüssigen Lesen, was letztendlich Voraussetzung für das sinnerfassende Lesen ist.

    Die Kinder erhalten einen Zugang von dem jeweiligen Deutsch-Fachlehrer. 


    Anton App

    Anton ist eine von der EU geförderte, kostenlose Lern-App für SchülerInnen der 1.-10. Klassen. Es gibt Übungen zu den grundlegenden Fächern, die sich am Lehrplan orientieren und nach Fächern und Jahrgangsstufen gegliedert sind.


    ADS/ADHS 

    Zunehmend wird ADS/ADHS als psychische Störung in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Meist ergeben sich erst in der Schule handfeste Probleme durch ADS/ADHS, sodass LehrerInnen sich in vielen Fällen als Erstes mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Es stellen sich einige Anforderungen, da zunächst geklärt werden muss, ob eine Aufmerksamkeitsstörung vorliegt, ein Gespräch mit den Eltern gesucht und letztendlich das Kind bestmöglich im Unterricht gefördert werden soll. Die Diagnostik und Feststellung kann nur von einer Fachstelle erfolgen (s. SPZ und Kinder- und Jugendpsychotherapeut). 

    Wir empfehlen Ihnen die nachfolgende Webseite: https://www.adhs-deutschland.de 


    AGs – Arbeitsgemeinschaften

    Arbeitsgemeinschaften sind ein zusätzliches Angebot der Schule. Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. Sollte Ihr Kind jedoch angemeldet sein, so muss es zuverlässig für ein Schulhalbjahr kommen.


    Ansprechpartner

    Erste Ansprechpartner in unserer Schule sind die KlassenlehrerInnen. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit der Sozialpädagogin Frau Spahn oder dem Klassenelternbeirat und/oder dem Schulelternbeirat (Elternvertreter) und der Schulleitung Kontakt aufzunehmen.


    Ausflüge

    Auch Ausflüge und Unterrichtsgänge gehören zu Unterricht und Schulleben. In der Regel werden sie von den Klassenlehrern mit ihrer Klasse durchgeführt und dienen auch dem sozialen Lernen. Sie orientieren sich meist an Themen des Unterrichts (z. B. aus dem Sachunterricht). Sie sind wie alle Schulveranstaltungen für alle Kinder verpflichtend. 


    Aufstellplatz

    Den Aufstellplatz gibt es aktuell an der Zweigstelle und der Stammschule. Die Kinder treffen sich nach der Pause auf ihrem Aufstellplatz und gehen gemeinsam mit der LehrerIn in den Klassenraum. 

  • B

    Betreuungsangebote

    Der Förderverein der JGS bietet mittlerweile an beiden Standorten ein Betreuungsangebot bis jeweils maximal 17 Uhr. Es gibt verschiedene Buchungsmöglichkeiten.

    Der Ganztag ist ein schulisches Betreuungsangebot und findet zurzeit an beiden Standorten an drei Tagen (aktuell Mo-Di-Mi) bis jeweils 14:40 Uhr statt. 


    Beurlaubung vom Unterricht

    1. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. 

    2. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können von der KlassenlehrerIn gewährt werden. Sie müssen in schriftlicher Form unter Angabe des Grundes mindestens 1 Woche vorher eingereicht werden. 

    3. Längere Beurlaubungen sowie Befreiung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in dringenden Ausnahmefällen von der Schulleitung gewährt werden. In allen Fällen ist ein formloser, schriftlicher Antrag 3 Wochen vorher erforderlich. 


    Bewegliche Ferientage

    Die Termine der beweglichen Ferientage finden Sie in der Terminliste für das jeweilige Schuljahr und auf der Homepage des Kultusministeriums. https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/ferien/ferientermine


    Bildungspaket

    Aus den Mitteln des „Bildungspaketes“ können Familien, die Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen auf Antrag bestimmte Leistungen für Kinder erhalten. Im Sekretariat oder über den Klassenlehrer sind ausführliche Informationsbroschüren darüber zu erhalten. Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen. https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html


    „Blauer Brief“

    Sollten trotz abgestimmter Förderangebote und -empfehlungen die Leistungen nicht mehr für eine Versetzung ausreichen und von den letzten Zeugnisnoten abweichen, werden die Eltern spätestens acht Wochen vor dem Ausgabetermin des Jahreszeugnisses schriftlich informiert.


    Bücher

    In Hessen herrscht grundsätzliche Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass die Schule die Schulbücher den Kindern zur Verfügung stellt. Bitte versehen Sie die Bücher nach Ausgabe mit einem Einband (bitte nicht selbstklebend oder im Buch festgeklebt). Achten Sie darauf, dass die Bücher mit Namen ihres Kindes im Register vorne versehen sind und sorgfältig behandelt werden.


    Bundesjugendspiele

    Einmal im Jahr, meistens im Mai oder Juni, nehmen die SchülerInnen an den Bundesjugendspielen teil. In den Disziplinen Schlagballweitwurf, Weitsprung, 50m-Kurzstreckenlauf und 800/1000m Lauf werden sie bewertet. Diese Disziplinen werden im Sportunterricht frühzeitig geübt. Die Kinder werden mit einer Teilnehmer-, Sieger- oder Ehrenurkunde für Ihre Leistungen belohnt. Sie als Eltern sind jedes Jahr eine große Unterstützung als Riegenführer oder Stationshelfer.


  • C, D

    Computer

    In der Zweigstelle der Johannes Gutenberg Schule steht ein Computerraum zur Nutzung durch die SchülerInnen zur Verfügung. Es sind 25 Arbeitsplätze vorhanden, so dass er von einer gesamten Klasse nutzbar ist. In der Stammschule steht immer ein Computer in den Klassen zur Verfügung, welcher abwechselnd von den SchülerInnen genutzt werden kann.


    DAZ (Deutsch als Zweitsprache)

    Für SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es Förderstunden im Fach Deutsch, die zusätzlich zum normalen Unterricht stattfinden. Nach individuellem Lernstand erhalten die SchülerInnen hier eine gezielte Förderung, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten der deutschen Sprache auszubauen. Sowohl der mündliche als auch der schriftliche Sprachgebrauch werden mit verschiedenen Übungen gezielt erweitert. 


    Dyskalkulie (Rechenschwäche)

    Dies bezeichnet eine Rechenschwäche oder Rechenstörung, bei der die Kinder deutliche Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen oder Rechenoperationen haben. Bei Verdacht können Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft oder an den Fachlehrer wenden. Gemeinsam können Sie das weitere Vorgehen besprechen und geeignete Fördermaßnahmen vereinbaren.


  • E

    Einschulungsverfahren

    Die Einschulung findet am 2. bzw. 3.Schultag (Stammschule und Zweigstelle) nach den Sommerferien statt. Nach einer kleinen Feier findet eine „Unterrichtsstunde“ in den Klassen statt.


    Elternabende

    Hier werden Dinge besprochen, die nicht einzelne Kinder, sondern die gesamte Klasse betreffen. Wenn Sie an einem bestimmten Thema interessiert sind (das könnte z. B. der Austausch über Hausaufgaben sein), so können Sie Ihre Klassenelternbeiräte bitten, dieses auf die Tagesordnung zu nehmen. Bitte nutzen Sie im Interesse Ihres Kindes diese Termine. Falls Sie verhindert sein sollten, teilen Sie dies bitte frühzeitig der KlassenlehrerIn mit und informieren Sie sich über die besprochenen Inhalte.


    Eltern-Infos

    Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule oder der Klasse erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von den KlassenlehrerInnen ausgeteilt und von den Kindern in die „Postmappe“ geheftet. Außerdem werden wichtige Informationen oder aktuelle Vorkommnisse, die Ihr Kind betreffen ins „Mitteilungsheft“ geschrieben. 


    Elternmitwirkung

    Eltern können und sollen sich am Schulleben beteiligen. Einige Möglichkeiten:

    • Schulmitwirkungsgremien (Schulelternbeirat)

    • Teilnahme an Klassen-, Fach- und Gesamtkonferenzen nach Wahl in die entsprechenden Gremien

    • Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten oder anderen Schulveranstaltungen, wie Bundesjugendspiele, Projektwoche, ….

    • Regelmäßige Gespräche mit den Lehrern, vor allem bei Problemen oder Unsicherheiten

    • Elternsprechzeiten wahrnehmen

    • Unterstützung bei der Schulbücherei

    • Beaufsichtigen der Hausaufgabenanfertigung

    • Ausflüge oder Klassenfahrten begleiten 

    • Ihr berufliches Wissen oder ihre Kenntnisse für eine Schüler-AG zur Verfügung stellen (z. B. PC-Schulung, Schulhofgestaltung, Sportangebote, Nähen, Kochen).

    • Sponsoren suchen etc.

    • Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften (Ags) , z.B. „AG Kommunikation“


    Elternbeirat

    Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat. 

    In jeder Klasse werden ein Klassenelternbeirat und eine VertreterIn gewählt. Klassenelternbeiräte sind die Brücke zwischen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen einer Klasse und neutrale Mittler bei schulischen Angelegenheiten. Schulleitung, LehrerInnen und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule ist ein wichtiges Ziel für alle Beteiligten.

    Am ersten Elternabend wird der Klassenelternbeirat gewählt. 

    Es wäre schön, wenn Sie an diesem Amt Interesse zeigen. Des Weiteren können Sie sich auch im Schulelternbeirat engagieren.


    Elternberatung

    Eine intensive kontinuierliche Elternberatung ist bei allen Kindern erforderlich. Häufige Informationen über die schulische Entwicklung des Kindes sind für die Eltern nicht nur informativ, sondern sie ermöglichen auch die gemeinsame erzieherische Arbeit, die Vorbereitung des Kindes auf das Leben. Auffällige Erscheinungsformen der seelischen, körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes geben mitunter auch Anlass für eine Beratung oder für eine Kontaktvermittlung zu Erziehungsberatungsstellen, psychologischen Diensten, Ämtern, Ärzten, außerschulischen Hilfen, u. a. m.


    Elternsprechtag

    Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres (Januar/Februar) wird ein Elternsprechtag angeboten. Sie haben an diesem Tag Gelegenheit, mit den LehrerInnen Ihres Kindes über Ihr Kind zu sprechen. Selbstverständlich können Sie mit den LehrerInnen Ihres Kindes auch außerhalb der Sprechtage ein Gespräch führen. Verabreden Sie hierfür bitte vorher einen Gesprächstermin über das „Mitteilungsheft“.


    Erkrankungen, meldepflichtige

    Siehe Ansteckende Krankheiten


  • F

    Fahrräder/Roller

    Fahrrad und Roller fahren ist gesund und macht Kinder selbstständig. Aber für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr muss ihr Kind einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie es verantworten können, Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen. Achten Sie bitte auf jeden Fall darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes verkehrssicher ist, Ihr Kind auf dem Schulweg einen passenden Fahrradhelm trägt und in der dunklen Jahreszeit gut sichtbar ist. Für Schäden, die auf dem Schulgelände am Fahrrad entstehen, können wir leider nicht aufkommen.


    Fahrradprüfung

    Siehe Verkehrserziehung


    Ferientermine 

    Hier finden Sie einen inoffiziellen und leichter überschaubaren Ferienkalender für Hessen: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/ferien/ferientermine 


    Förderunterricht 

    Sofern der Schule zusätzliche Stunden zur Verfügung stehen, können die SchülerInnen auch über den Pflichtunterricht hinaus im Rahmen von Wahlangeboten, freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Förderunterricht in ihrer Lernentwicklung gezielt unterstützt werden. Sowohl leistungsschwächere SchülerInnen, die Hilfe bei der Verarbeitung des regulären Unterrichtsstoffs benötigen, als auch diejenigen, die besonders motiviert und an einer Vertiefung des Unterrichtsstoffes interessiert sind, werden im Angebot berücksichtigt werden. Um Kindern aus anderen Herkunftsländern eine erfolgreiche Mitarbeit in unserer Schule zu ermöglichen, erhalten sie in jahrgangsübergreifenden Gruppen zusätzlichen Förderunterricht in der deutschen Sprache. Förderunterricht für SchülerInnen aus anderen Herkunftsländern.


    Förderverein 

    Ziel des Vereins ist es die Schule in ihrem unterrichtlichen, außerunterrichtlichen und erzieherischen Wirken zu unterstützen. Jeder kann und sollte Mitglied werden, sei es aktiv oder passiv. Wir benötigen beides: Zupackende Hände und finanzielle Mittel!


    Feueralarm/Amok

    Einmal im Jahr findet jeweils ein angekündigter und ein unangekündigter Probe-Feueralarm statt, sodass die Kinder das richtige Verhalten für den Brandfall trainieren.


    Frühstück

    Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass ihr Kind vor dem Unterricht ausreichend gegessen und getrunken hat und geben Sie ihm außerdem ein gesundes Frühstück mit. Es gibt nach der 2. Schulstunde eine 15minütige Frühstückspause, in der die Kinder gemeinsam in der Klasse frühstücken.


    Fundsachen

    Fundsachen werden in der Zweigstelle im Eingangsbereich in zwei schwarzen Kisten gesammelt. An der Stammschule finden Sie die Fundsachen im Aufgangsbereich gegenüber der Schülertoiletten. 

    Bitte beschriften Sie die Kleidung ihres Kindes. So können Fundsachen leichter zugeordnet werden. Außerdem ist es schon oft vorgekommen, dass Kinder die gleiche Jacke tragen und diese nicht auseinanderhalten konnten. 


  • G

    Ganztag

    Der Ganztag wird sowohl in der Stammschule als auch in der Zweigstelle angeboten. Er findet jeweils montags bis mitwochs statt, nach Schulschluss bis um 14.40. Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt zu Beginn des Schulhalbjahres und ist für dieses verbindlich. Es gibt die Möglichkeit das Kind in diesem Rahmen zu einem warmen Mittagessen anzumelden. 


    Geburtstage

    Geburtstage werden in der Schule mit einem festen Ritual gefeiert. Gerne bringen die Kinder dann auch zur Feier ihres Geburtstages eine Kleinigkeit mit, die sie an alle Kinder verteilen können. Gut geeignet sind hierfür Dinge, die aus der Hand gegessen werden können und die kein Besteck oder Geschirr erforderlich machen. Frisches und gewaschenes Obst oder geschnittenes Gemüse eignet sich besonders gut.


    Gespräche

    Gespräche sollten immer nach Terminabsprache stattfinden, damit die Gesprächspartner die Möglichkeit haben, sich auf das Gespräch angemessen vorzubereiten. Nutzen Sie bitte die unter „Sprechzeiten“ beschriebene Möglichkeit. So werden Gespräche während der Unterrichtszeit und die damit verbundene Unterrichtsstörung vermieden. Bei Klärung von Problemen oder Vorfällen sei immer der Dienstweg einzuhalten, zunächst ist der Elternbeirat oder der KlassenlehrerIn zu informieren, erst wenn keine Klärung möglich ist, ist die Schulleitung einzuschalten

  • H

    Handy

    Schülerhandys und Smartphone-Uhren sind in der Schule nicht erlaubt.


    Hausaufgaben

    Hausaufgaben dienen der Unterstützung der Lernprozesse der SchülerInnen. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung ausgerichtet sein auf:

    - Übung, Anwendung und Sicherung

    - Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte

    - Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen

    Ihr Kind sollte weitestgehend selbstständig an einem ruhigen Platz ohne Störung und Ablenkung arbeiten. Auch feste Zeiten helfen Kindern, die Aufgaben regelmäßig und zügig zu erledigen.

    Der zeitliche Rahmen sollte für die 1. Klassenstufe 20 Minuten, für die 2. Klassenstufe 30 Minuten und  für die 3./4. Klasse 45 Minuten nicht überschreiten. Falls Ihr Kind wesentlich mehr Zeit benötigt oder Sie mit der Aufgabenstellung nicht zurechtkommen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft.


    Hitzefrei

    Bei einer Hitzeperiode mit Temperaturen über 27 Grad kann an Grundschulen durch die verlässliche Schule maximal die 6. Unterrichtsstunde abgehängt werden, dies betrifft somit nur die 3. und 4. Klassen. 



  • I, J

    Jahresablauf

    • Erster Schultag nach den Sommerferien: 7:45 – 11:20 Uhr Unterricht für Klasse 2-4

    • Anfang bzw. Ende des Schuljahres: Verkehrserziehung für die 4. Klassen (Verlinkung mit Verkehrserziehung)

    • Oktober/November: Gemeinsamer Informationsabend mit den Kita’s für die aktuellen Vorschüler 

    • Dezember: Zu jedem Adventswochenende findet das Adventssingen statt (gemeinsam nach/vor der Pause werden Adventslieder gesungen)

    • Dezember: Es findet die Aktion Johanniter-Weihnachtstrucker statt https://www.johanniter-weihnachtstrucker.de

    • Januar/Februar: Elternsprechtag

    • März: Es findet das Frühlingsfest statt, bei dem Kinder gebastelte Sachen zum Verkauf anbieten und klassenweise auch Essen verkauft wird; das Geld kommt den Klassenkassen zugute

    • April/Mai: Lernstandserhebung VERA der 3. Klassen

    • Mai: Schnuppertag für die zuküftigen 1. Klassen 

    • Juni: Bundesjugendspiele

    • Im Wechsel findet jährlich entweder eine Projektwoche statt oder es wird ein Musical einstudiert

    • Die 4. Klassen fahren in der Regel gemeinsam auf Klassenfahrt

    • Vor jedem Ferienbeginn (freitags) endet der Unterricht nach der 3. Stunde


  • K

    Kid-Power

    KIDPOWER ist ein Programm, durch welches Kinder lernen, sich in Gefahren- und Konfliktsituationen verbal und körperlich richtig zu verhalten. Vor allem sollen die Kinder durch die Vermittlung von Selbstvertrauen darin bestärkt werden, ihre Selbstschutzfähigkeit zu nutzen. Das Programm findet in den 3. Klassen für jeweils 4 Doppelstunden statt und wird von einem Tandem aus Sozialpädagogin und Förderschullehrkraft durchgeführt.


    Klassenkasse

    Der Betrag für die Klassenkasse wird auf den Elternabenden individuell festgelegt. Die Klassenkasse dient dazu gemeinschaftliche Anschaffungen (Wasser, Bastelmaterial, etc.) zu finanzieren und die Kopierkosten für die Arbeitsblätter abzudecken.


    Klassenarbeiten

    Klassenarbeiten müssen 1 Woche vorher angekündigt werden.

    Ab der 2. Klasse im 2. Halbjahr werden benotete Klassenarbeiten geschrieben. Davor können Übungsarbeiten von ca. 15 Minuten geschrieben werden.

    In der 2. Klasse sind es je 3 benotete Klassenarbeiten in Deutsch und Mathematik. In der 3./4. Klasse dürfen je 6 Arbeiten in Deutsch und Mathematik geschrieben werden. Eine Klassenarbeit kann auch durch ein Referat oder ähnliches ersetzt werden. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen Fachlehrkraft. Unter den Arbeiten wird dann auch der aktuelle Stand der mündlichen Mitarbeit vermerkt.

    In Sachunterricht finden sogenannte Lernzielkontrollen statt. In Klasse 3 sollten es nicht mehr als 3 und in Klasse 4 nicht mehr als 4 Lernzielkontrollen sein. Auch dies liegt im Ermessen der Fachlehrkraft.


    Klassenrat

    In einigen Klassen findet regelmäßig ein Klassenrat statt. Der Klassenrat ist ein schülerorientiertes Instrument zur Regelung klasseninterner (und ggf. auch klassenübergreifender) Angelegenheiten. Dabei sollen die SchülerInnen Zusammenhänge des Zusammenlebens erfahren und gemeinsam Wege finden, auf der Basis gegenseitiger Akzeptanz. 

    Hierfür müssen Rechte und Pflichten des Einzelnen erkannt und für die Klassengemeinschaft in gemeinsam erarbeitete Klassenregeln umgesetzt werden. http://www.derklassenrat.de/ 


    Klassensprecherstunde

    Von einer SozialpädagogIn geleitete Stunde mit allen Klassensprechern eines Standortes zur Unterstützung bei der Ausführung des Amtes und zur Mitgestaltung an dem Schulleben. 


    Kopfläuse 

    Bei Läusebefall besteht Meldepflicht. Bitte informieren Sie unverzüglich die Klassenleitung und das Sekretariat. Kinder mit Läusebefall dürfen nicht in die Schule kommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Läusebefall zu behandeln.


    Krankmeldung

    Eine Benachrichtigung der Schule über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht muss vor Unterrichtsbeginn bis 7:30 Uhr erfolgen: telefonisch auf den jeweiligen Anrufbeantworter den Namen des Kindes und die Klasse sprechen (Kontakt).


  • L, M, N

    LRS/Legasthenie

    Bei Verdacht einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) wenden Sie sich vertrauensvoll an die Deutsch-Lehrkraft. Gemeinsam können Sie die weitere Vorgehensweise besprechen. Bei Vorliegen eines Gutachtens, welche eine Lese-/Rechtschreibschwäche oder Legasthenie bescheinigt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Deutsch-Lehrkraft. Diese wird Sie über das weitere Vorgehen zur Anerkennung des Gutachtens und die Beantragung von Notenschutz/ Nachteilsausgleich beraten.


    Lubo

    An unserer Schule wurde die Stundenplantafel für die ersten beiden Klassenstufen um jeweils eine Stunde für das soziale Lernen erweitert. Hier findet einmal in der Woche der LUBO-Unterricht statt. Dies ist ein Programm zur Erweiterung der sozialen und emotionalen Kompetenzen. Inhaltlich geht es dabei darum, Gefühle zu erkennen und benennen zu können, Grenzen wahrzunehmen und angemessen mit Konflikten umzugehen.  


    Musical

    Alle zwei Jahre wird ein Musical einstudiert und anschließend an zwei Terminen aufgeführt. Die SchülerInnen der dritten und vierten Klassen können sich zur Musical-AG anmelden, um Tänze einzustudieren, Rollen für das Stück zu übernehmen oder die Bühnenkulisse zu gestalten. Im Fach Chor (3./4. Klasse) werden die Lieder für das Musical gemeinsam geübt. Alle SuS haben in der Schullaufbahn der JGS so einmal die Chance beim Musical dabei zu sein.


    Müll

    In unserer Schule trennen wir Papier- von Restmüll. Um unseren Restmüll möglichst gering zu halten, bitten wir Sie: Verwenden Sie wiederverwertbare Dosen für das Pausenbrot und benutzen Sie für Getränke nachfüllbare Flaschen aus Alu oder Kunststoff. Glasflaschen sind nicht geeignet.


    Noten

    Mündliche und schriftliche Noten  werden entsprechend  § 32 VOGSV (4)  bewertet. “In der

    Grundschule liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung im mündlichen Bereich, schriftliche

    Arbeiten nach Nr. 6.2 der Anlage 2 sollen in angemessenem Umfang bei der Leistungsbewertung

    einbezogen werden 50/50 bewertet.”


    Notfallliste

    Zum Schuljahresbeginn teilen wir Ihnen ein Formular aus, in dem Sie bitte wichtige Daten über Ihr Kind notieren oder aktualisieren. So kann die Schule in besonderen Situationen angemessen reagieren. Wichtig ist auch die Mitteilung der Telefonnummern, unter denen Sie tagsüber erreichbar sind, damit wir Sie in Notfallsituationen schnell informieren können.

  • O, P

    Paten

    Die 4. Klassen übernehmen eine Patenschaft für die ersten Klassen; die Form der Zusammenarbeit wird von den jeweiligen LehrerInnen gemeinsam geplant und gestaltet.


    Pausenregeln

    Allgemeines: Die SchülerInnen verbringen die Hofpause auf dem Schulhof; Sie dürfen das Schulgebäude während der Pause nicht betreten, auch nicht, wenn etwas vergessen wurde; Abfall wird in den Abfalleimer geworfen; das Werfen von Steinen, Sand oder Stöcken ist verboten; das Schulgelände darf von den SchülerInnen nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen werden; die Toilettenräume dürfen aus dem dafür vorgesehenen Grund benutzt werden; das Klettern auf Bäume und das Abreißen von Zweigen oder Blättern ist verboten; das Werfen von Schneebällen ist strengstens untersagt; Kampfspiele sind nicht erlaubt

    Ballspielen: Ballspiele sind nur mit Softbällen erlaubt; an der Tischtennisplatte sind Tischtennisbälle erlaubt


    Postmappe

    Alle SchülerInnen haben eine sogenannte „Postmappe“, in der die Ranzenpost den Eltern überbracht wird; diese sollte von den Eltern täglich eingesehen werden.


    Projektwoche

    Die Projektwoche findet alle zwei Jahre statt (im Wechsel mit dem Einstudieren eines Musicals). LehrerInnen, Eltern und Vereine bieten verschiedene Projekte an, in die sich die Kinder einwählen können. Am Ende der Projektwoche stellen sich die SchülerInnen gegenseitig vor, was sie gemacht haben.

  • Q, R

    Regeln der Johannes-Gutenberg-Schule  

    Die Johannes-Gutenberg-Schule hat das Ziel, die ihr anvertrauten Kinder kindgerecht zu fördern und zu fordern. Wir möchten für unsere Kinder eine ansprechende Atmosphäre der Ruhe und gegenseitiger Rücksichtnahme schaffen. Unerlässlich dabei ist eine äußere und innere Ordnung, die das Klima des gemeinsamen Lernens, Arbeitens und der Konzentration fördert. Dazu braucht es Regeln, die für alle am Schulleben Beteiligten gleichermaßen verbindlich gelten. Wir erbitten und erwarten dabei Ihre Unterstützung und die Wahrung der Umgangsformen zum Wohle Ihrer Kinder! 


    Religionsunterricht

    Der Religionsunterricht findet für alle Kinder verpflichtend statt, die dafür angemeldet sind. Die Anmeldung muss in schriftlicher Form vorliegen (Vordruck). In Klassenstufe 1/2 wird der Religionsunterricht ökumenisch unterrichtet, ab Klassenstufe 3 wird in katholischen -, evangelischen - und Ethikunterricht unterteilt.


  • S, T

    Schnuppertag

    Im April/Mai findet der Schnuppertag für die zukünftigen Erstklasskinder statt. An diesem Tag haben die Schulkinder unterrichtsfrei. Dieser Vormittag wird von den LehrerInnen gemeinsam vorbereitet und wird in Kleingruppen durchgeführt.


    Schriftspracherwerb

    Lesen und Schreiben lernen wird allgemein unter dem Begriff „Schriftspracherwerb“ zusammengefasst. Der Entwicklungs- und Lernprozess beginnt lange Zeit vor der Einschulung. So können Sie ihr Kind unterstützen und fördern:

    • Lesen Sie Ihrem Kind so oft wie möglich vor und sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Geschichte

    • Benennen Sie die Buchstaben so wie sie klingen, und nicht wie sie im ABC heißen („S“ wie Sonne und nicht „ES“ wie Sonne)

    • Nehmen Sie die Texte Ihres Kindes so an, wie Ihr Kind sie schreibt (insbesondere in Klasse 1!)

    • Fordern Sie Ihr Kind nicht zum Vorlesen auf, es wird dies von ganz alleine tun

    • Ermutigen Sie Ihr Kind und würdigen Sie alle seine Anstrengungen


    Schülersanitäter

    Die SchülerInnen der 3. und 4. Klassen unterstützen nach einer Schulung im Kontext eines Projekttages die Pausenaufsicht bei der Erst-Versorgung von kleineren Unfällen auf dem Schulhof. 


    Schulamt

    Das zuständige Schulamt für die Johannes Gutenberg-Schule ist das Schulamt für den Kreis Offenbach

    Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main

    Stadthof 13

    63065 Offenbach am Main

    Tel.: 069 80053-0

    Fax: 069 80053-333

    E-Mail: poststelle.ssa.offenbach@

    kultus.hessen.de

    Internet:

    www.schulamt-offenbach.

    hessen.de


    Schulbücherei


    Schulelternbeirat

    Mitglieder des Schulelternbeirats sind die Klassenelternbeiräte.

    Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an seiner Schule aus. Es findet in jedem Schulhalbjahr eine Schulelternbeiratssitzung zusammen mit der Schulleitung statt.


    Schulweg

    Die Eltern unserer Schulneulinge dürfen bis zu den Herbstferien ihre Kinder vor Unterrichtsbeginn begleiten. Nach den Herbstferien bringen alle Eltern ihre Kinder nur noch bis zum Schultor und geben so den Kindern die Möglichkeit, selbstständig zu werden. 

    Kinder laufen und bewegen sich gerne und genießen es, auf dem Schulweg mit Freunden zu reden und ihre Wege selbstständig zurückzulegen. Sie lernen mit Gefahrensituationen im Straßenverkehr umzugehen. Um die Sicherheit auf dem Schulweg zu gewährleisten, tauschen Sie sich aus, welche Kinder in Ihrer Nähe wohnen und bilden Sie Laufgemeinschaften.

    Viele Eltern bringen ihre Kinder – trotz bestreitbarem Schulweg -  mit dem Auto zur Schule. Sie wollen ihre Kinder vor dem Verkehr schützen, bedenken aber nicht, dass sie damit den Verkehr rund um die Schule erhöhen und dass Kinder im Auto einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind. Kinder laufen und bewegen sich gerne. Kinder genießen es, auf dem Schulweg mit Freunden zu reden und ihre Wege selbstständig zurückzulegen. Sie lernen mit Gefahrensituationen im Straßenverkehr umzugehen. Wir möchten erreichen, dass mehr Kinder ohne Auto in die Schule kommen. 


    Schulreife

    Die Schulreife ist die Vorraussetzung für die Einschulung in die 1. Klasse. Sie umfasst verschiedene Entwicklungsbereiche, wie Kognition, Motorik, Sprache und den sozial-emotionalen Bereich. Diese werden deshalb im Vorschuljahr besonders beobachtet. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung Ihres Kindes können Sie jederzeit die Sozialpädagoginnen ansprechen. 


    Schwimmen

    Alle dritten Klassen haben das Fach „Schwimmen“; die Kinder müssen dafür ihre Schwimmsachen (Badeanzug/Badehose, Handtuch, Fön) mitführen.


    Sozialpädagogik

    An unserer Schule gibt es zurzeit zwei Sozialpädagoginnen - Frau Anderlohr und Frau Spahn. 

    Beide begleiten den Übergang Kindergarten – Schule und sind somit die richtigen Ansprechpartner bei allen Fragen um die Einschulung und Schulreife. Darüber hinaus hat Frau Anderlohr die Vorklassenleitung und Frau Spahn die Aufgabe der UBUS-Fachkraft und übernimmt in allen 1. und 2. Klassen den Lubo-Unterricht.


    Sport

    Für den Sportunterricht sollte Ihr Kind neben der Sportkleidung über Turnschuhe verfügen, die helle, nicht abfärbende Sohlen haben. Des Weiteren darf im Sportunterricht kein Schmuck getragen werden und Ohrringe müssen ausgezogen oder abgeklebt werden. Lange Haare müssen zu einem Zopf zusammengebunden werden. Ihr Kind muss sich aus hygenischen und gesundheitlichen Gründen für den Sportunterricht komplett umziehen oder im Anschluss komplette Wechselkleidung dabei haben. Sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht am Schwimm- bzw. Sportunterricht teilnehmen können, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. 


    Sprechzeiten 

    Die Sprechzeiten des Kollegiums können Sie im Sekretariat erfragen. Über das Mitteilungsheft Ihres Kindes oder über Email der Lehrkraft können Sie ebenfalls einen Termin für ein Gespräch vereinbaren. 


    Stille Pause

    Die Stille Pause ist ein freiwilliges Angebot für alle SchülerInnen die Hofpause in ruhiger Atmosphäre mit Malen, Lesen oder Ausruhen zu verbringen. Dies findet in der Regel je nach Möglichkeit ein bis zweimal in der Woche pro Standort statt. 


    Stundenzeitplan 


  • U, V, W

    UBUS

    (Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte)

    Ubus-Fachkräfte unterstützen SchülerInnen in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung in Form von Einzel- und Gruppenangeboten sowie durch Projekte innerhalb der Klasse. Weitere Aufgaben sind die Unterstützung von LehrerInnen im Unterricht und die Beratung bezüglich außerschulischer Einrichtungen.


    Übergang 4 zu 5


    VERA

    Nein, kein Name, sondern eine griffige Abkürzung: VERA steht für VERgleichsArbeiten in der Grundschule. Die Vergleichsarbeiten werden verpflichtend in allen Bundesländern in den dritten Klassen der Grundschule im Fach Deutsch und im Fach Mathematik geschrieben. Mit den Aufgaben der Vergleichsarbeiten wird nicht ein Wissen abgeprüft, das auswendig gelernt werden kann, sondern es wird überprüft, ob SchülerInnen das Gelernte auf neue, ihnen unbekannte Situationen übertragen können. Die Ergebnisse geben wertvolle Hinweise zum Förder- und Forderbedarf der Lerngruppen und Klassen.


    Verkehrserziehung

    Alle SchülerInnen des 4. Schuljahres nehmen am Verkehrsunterricht teil. Zunächst erfolgt die Theorie im Rahmen des Sachunterrichts in der Schule. Anschließend wird gemeinsam mit der Verkehrspolizei auf dem Schulgelände und später im Realverkehr geübt. Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Fahrradpass und für besondere Leistungen sogar einen Ehrenwimpel.


    Vorklasse

    Kinder, die vom regulären Schulbesuch von der Schulleitung zurückgestellt wurden, haben die Möglichkeit ein Jahr die Vorklasse zu besuchen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier bei der Förderung der Schulreife. Der Klassenraum befindet sich im Verwaltungsgebäude an der Stammschule. Die Kernunterrichtszeiten sind zwischen 8:30 Uhr und 12:25 Uhr. Das Einzugsgebiet für die Vorklasse ist Kleinkrotzenburg und Hainstadt. 


    (Sprach-)Vorlaufkurs

    Der Vorlaufkurs findet als Hilfe für alle VorschülerInnen statt, die bei der Schulanmeldung über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Bei der Entscheidung über die Teilnahme arbeitet die Grundschule eng mit den Kindertagesstätten zusammen. Der Vorlaufkurs findet regelmäßig mehrmals in der Woche statt.


  • X, Y, Z

    Zahnärztliche Untersuchung

    Diese finden im ersten und im dritten Schuljahr statt. Sie werden (mit Ihrer Einwilligung) vom Gesundheitsamt durchgeführt.  Hält der Zahnarzt eine Behandlung für notwendig, so wird Ihnen das mitgeteilt. Zusätzlich gibt es in allen Schuljahren die Zahnprophylaxe, die über den Aufbau der Zähne informiert und die Wichtigkeit der richtigen Pflege vermittelt.


    Zeugnisse

    Zeugnisse sind ein Nachweis über die Leistungen der SchülerInnen. Im Zwischen- und Jahreszeugnis werden von der Klassenlehrkraft und den Fachlehrern Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten eines Kindes getroffen. Ab dem Jahreszeugnis der 2.Jahrgangsstufe enthält das Zeugnis Noten. 

    Die Eltern unterschreiben das Zeugnis und geben es dem Kind am 1.Schultag des neuen Schuljahres wieder mit in die Schule. Nach der Kontrolle der Unterschrift verbleibt das Original in der Familie. Die Schule behält eine Kopie. 


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